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Neben dem Sachschaden haben Sie auch ein Recht auf ein Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz, wenn Sie durch einen unverschuldeten Kfz-Unfall körperlich verletzt werden.
Wie hoch dieser ausfällt, kann durch bestimmte Tabellen von einem Rechtsanwalt berechnet werden.
Was Sie tun müssen:
Sie sollten nach einem Unfall bei Beschwerden direkt oder unverzüglich zu einem Arzt oder ins Krankenhaus gehen, um einen Arztbericht über die Verletzung zu erhalten.
Erst dieser Bericht ist nachher wichtig bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung.
Dieser Arztbericht wird dann zusammen mit dem erstellten Kfz-Gutachten an die Versicherung oder dem Rechtsanwalt gesendet.
Kfz-Gutachter Berlin
Kfz-Sachverständiger Berlin
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